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Sollte das BVerfG durch verfassungsrechtliche Abstinenz der Politik einen Dienst erweisen haben wollen, so hat es viel Schaden angerichtet, meint Oliver Lepsius. Warum Kommentare die Entscheidung nicht zitieren sollten.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr78121-1bvr97121-corona-bundes-notbremse-massnahmen-kontakt-ausgang-schule-kinder-grundrechte-kommentar-verfassung-rechtstaat/