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Eine Corona-Impfpflicht verstößt gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte! Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde von Deutschland bereits 1973, von Österreich 1978 und der Schweiz 1992 ratifiziert.
Dort ist in Artikel 7 festgelegt: „Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
Auch der Nürnberger Kodex von 1947 erlaubt keine Impfpflicht! Dieser wurde aufgrund der Lehren aus medizinischen Versuchen während der NS-Zeit verabschiedet. Dieser Kodex besagt, dass in der Medizin die freiwillige Zustimmung einer Person „unbedingt erforderlich“ ist und keine Gewalt, List, Druck oder irgendeine Form der Überredung angewendet werden darf.

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