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Das Bundesverfassungsgericht steht erneut in der Kritik: Grund dafür ist diesmal die „2G-Plus-Plus“-Regelung in Karlsruhe. Demnach müssen auch gegen Corona geimpfte Personen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Aus diesem Grund lehnte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed in dieser Woche im Namen ihrer Mandantin alle Richter des ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat die Regelung auch bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz am Dienstag für alle Anwesenden, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet hatte – ohne, dass dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.

https://de.rt.com/inland/128619-kritik-an-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-durch-2g-plus-plus-regel-befangen/