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Es ist evident, weshalb in der Charta der Menschenrechte und auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Würde des Menschen an die erste Stelle gesetzt wurde. Sie macht das Leben eines Menschen überhaupt aus, in ihr bildet sich die Einzigartigkeit des Menschen, das Menschsein an sich ab. Kant: Alles hat einen Wert, der Mensch aber hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist. Sie ist bedingungslos, weder an ein bestimmtes Verhalten, noch an eine Leistung oder Verdienst geknüpft. Sie beinhaltet die grundsätzliche Achtung des anderen, seiner Integrität und Gleichwertigkeit. Daraus folgt: Den Menschen als Mittel für fremde Zecke zu unterwerfen, verletzt nach Kant die Menschenwürde (Version des Kategorischen Imperativs, die die absichtliche und ausschließliche Instrumentalisierung anderer Subjekte oder Personen verbietet).
Die Menschenwürde ist daher weder verhandel-, relativier- noch verrechenbar. Jedes Handeln in einer sich als human definierenden Gemeinschaft muss sich auf der Menschenwürde gründen. Selbst das Recht auf körperliche Unverletzlichkeit oder gar das Leben muss so ausgestaltet sein, dass die Menschenwürde gewahrt bzw. unangetastet bleibt.

Dies spiegelt sich auch in der Biomedizinkonvention des Europarates wider:

Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens schützen die Würde und die Identität aller menschlichen Lebewesen und gewährleisten jedermann ohne Diskriminierung die Wahrung seiner Integrität sowie seiner sonstigen Grundrechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin.
Jede Vertragspartei ergreift in ihrem internen Recht die notwendigen Maßnahmen, um diesem Übereinkommen Wirksamkeit zu verleihen.

Das Individuum ist vor jeder sich aus dem Missbrauch des wissenschaftlichen Fortschritts ergebenden Bedrohung zu schützen. Der Wille, dem Individuum dem ihm gebührenden Vorrang zuzuerkennen, ist im Übrigen aus mehreren Artikeln des Texts ersichtlich. (vgl. S.7. ERLÄUTERNDER BERICHT ZU DEM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE UND DER MENSCHENWÜRDE IM HINBLICK AUF DIE ANWENDUNG VON BIOLOGIE UND MEDIZIN: ÜBEREINKOMMEN ÜBER MENSCHENRECHTE UND BIOMEDIZIN)

„Wann immer Entscheidungen im Hinblick auf die Anwendung bestimmter Entwicklungen anstehen, müssen diese von der Gesellschaft anerkannt und gebilligt werden. Dies ist der Grund, warum eine öffentliche Debatte so wichtig ist und Eingang in das Übereinkommen gefunden hat. Dennoch sind die Interessen, um die es hier geht, nicht gleichrangig; wie aus Artikel 2 hervorgeht, wird eine Rangordnung festgelegt, aus der ersichtlich ist, dass den Interessen des Individuums grundsätzlich Vorrang vor den alleinigen Interessen von Wissenschaft und Gesellschaft eingeräumt wird.“ S.7. a.a.O.

https://www.kritischebioethik.de/erlaeuternder-bericht-bek-295_German.pdf
https://www.kritischebioethik.de/225_bioethik-konvention.pdf

Wie brüchig das verbriefte Recht auf Menschenwürde inzwischen geworden ist, zeigt sich in der Corona-Krise. Mit der epidemischen Notlage nationaler Tragweite wurden nicht nur die Grundrechte zu weiten Teilen für unabsehbare Zeit ausgehebelt, es war vielmehr der Einstieg in eine Gesetzgebung, ohne Notlage dem Bürger grundlegende Rechte weiter vorzuenthalten. Wer z. B. sich zwangsweise experimentelle Gentherapien ohne Vollzulassung und der damit einhergehenden langfristigen Erprobung spritzen lässt, nimmt unfreiwillig an einem Menschenversuch teil – der Nürnberger Kodex wird also faktisch außer Kraft gesetzt. Damit hätte der Bürger seine Selbstbestimmung über seine körperliche Unverletzlichkeit, ja über sein Leben und seine Freiheit verloren. Der Staat würde für sich in Anspruch nehmen, was, wann und in welchem Ausmaß in den Körper seiner Bürger zu spritzen ist. Das wäre auch zugleich das Ende der Menschenwürde. Die wenigen verbliebenen juristischen Einschränkungen wären ebenso leicht zu umfahren, wie die Stangen bei einer Slalomabfahrt. Diese Tendenzen zeichnen sich leider bereits ab.

Bislang galten gezielte Eingriffe in das menschliche Erbgut aufgrund unabsehbarer Risiken als nicht vertretbar. Allerdings haben sich die Grenzen in Richtung der Manipulierbarkeit des Erbgutes verschoben. Am 12. Juli. 2021 gab die WHO Empfehlungen zum Genome-Editing heraus: „WHO issues new recommendations on human genome editing for the advancement of public health.“

Selbst neue COVID Medikamente greifen möglicherweise in das menschliche Genom ein: Die NY Times gibt beiläufig zu, dass von der FDA zugelassene Medikament „Molnupiravir“ von Merck tatsächlich zufällig gesunde menschliche DNA mutieren und die männliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen könnte (https://uncutnews.ch/ny-times-gibt-beilaeufig-zu-dass-von-der-fda-zugelassene-medikament-von-merck-tatsaechlich-zufaellig-gesunde-menschliche-dna-mutieren-und-die-maennliche-fruchtbarkeit-beeintraechtigen-koennte/). Ist erst einmal ein kleines Schleusentor geöffnet, ist es nur eine Frage der Zeit bis der Druck größer wird und es kein Halten mehr gibt.

Die sich anbahnende unheilige Allianz von Gentechnik und Zwangsmedikation erzeugt so etwas wie eine politische Medizin, die mehr an Nutzen und Verwertung orientiert ist, als an der Gesundheit des einzelnen – ganz zu schweigen von den erwähnten Unwägbarkeiten und Risiken entsprechender Eingriffe. Nicht nur, dass ein solches Genome-Editing einem, wie auch immer gearteten gesellschaftlichen Verteilungsmodell folgen würde, es würde auch der Durchsetzung von Macht- und Verwertungsinteressen dienen. Wie eingangs beschrieben, verletzt es die Menschenwürde, den Menschen als Mittel für fremde Zecke zu unterwerfen.

Hiermit würde die Büchse der Pandora geöffnet, indem das, was den Menschen ausmacht, annulliert würde. Es wäre ein irreversibler Prozess, der bestenfalls transhumane Sklaven hervorbringen würde, wenn überhaupt.

Eine Politik, die mit mangelnder Transparenz, Angst, ja Panikmache, Druck, Repression, Spaltung, Diskriminierung und Ausgrenzung die Menschen zu Handlungen zwingt, die sie unter normalen Umständen nie durchführen würden, ist an der Menschenwürde nicht interessiert. Sie versucht sie stattdessen zu entwerten oder ganz abzuschaffen. Es ist an uns, den Bürgern, die Menschenwürde sich und anderen gegenüber in das Zentrum des Handelns zu stellen, durch Achtsamkeit, Mitmenschlichkeit und Respekt. Diese Orientierung nach Außen zu tragen und mit Leben zu füllen, dabei angstfrei zu ihr zu stehen, scheint der beste Weg zu sein, eine fatale Entwicklung abzuwenden.