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Einen letzten großen Schritt weg vom Fremdschutzargument für das Impfen und die Impfpflicht hat das RKI erst am 28.2. getan und damit der Argumentation der Impfpflichtbefürworter sehr weitgehend die Grundlage entzogen.
In der seither geltenden Risikobewertung ist die Aussage, dass zur Vermeidung von Übertragungen Impfung erforderlich sei, ersatzlos gestrichen. Mehrere weitere Änderungen gehen in die gleiche Richtung:
Die Impfung schützt also nicht mehr vor Covid-19, sondern nur noch vor schweren Verläufen von Covid-19. Und ein weiterer Satz aus der alten Risikobewertung ist in der neuen nicht mehr enthalten.
Auch hier also wird die Behauptung aufgegeben, durch einen hohen Anteil Geimpfter ließen sich die Übertragungen reduzieren.
Ist der Fremdschutz durch Impfung von der zuständigen Behörde und damit dem Bundesgesundheitsministerium auf wenige Wochen nach Impfung heruntergestuft, ist kaum zu sehen, wie das Gericht eine allgemeine Impfpflicht für verfassungsgemäß erklären könnte.