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Anders als bei herkömmlichen Vakzinen müssen Menschen in die Corona-Impfung für sich oder ihre Kinder schriftlich einwilligen. Grund ist offenbar nicht nur die bedingte Zulassung der neuartigen Wirkstoffe. Der Tod einer 15-Jährigen nach Empfang der Pfizer/BioNTech-Spritze zeigt: Wegen der Einwilligung werden Verdachtsfälle von schweren bis tödlichen Impfschäden in Deutschland von Amts wegen gar nicht aufgeklärt. So könne es nämlich keinen Strafvorwurf gegen Dritte geben. Von einer angeblich umfassenden Sicherheitskontrolle durch das Paul-Ehrlich-Institut kann ebenfalls keine Rede sein.

Und wenn wir uns anschauen, wie das PEI zu seiner Einschätzung kommt, dass bei 85 dieser 2.255 gemeldeten Todesfälle die Impfung als Ursache „möglich oder wahrscheinlich“ sei, kommt man unweigerlich zu dem Schluss: Von Amtswegen eindeutig aufgeklärt wurde wohl kein einziger Fall. Denn diese Zahl 85 kam nicht durch Obduktionen und andere rechtsmedizinische Untersuchungen zustande. Sie ist schlicht das Ergebnis einer statistischen Schätzung auf der Basis einer wissenschaftlich unsauberen Datengrundlage.

Viele Impfopfer werden vermutlich nicht gemeldet, weil Ärzte oder Angehörige keinen Zusammenhang mit der Impfung sehen oder sehen wollen.

Wie konnte der Bundestag überhaupt die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschließen, ohne auch nur annähernd plausible Angaben zur Sicherheit der mRNA-Medikamente machen zu können? Wie kann die Politik so ganz ohne wissenschaftliche Sicherheitsdaten über eine solche Pflicht für alle über 18-Jährigen nachdenken?

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