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Gäbe es die Aussage nicht schwarz auf weiß, auf dem Briefkopf des Gesundheitsministeriums, würde es schwer fallen, diese zu glauben: In sage und schreibe nur 0,56 Prozent der Fälle von positiv Getesteten konnte die Behörde etwa in der – exemplarisch angefragten – 16. Meldewoche des laufenden Jahres den Ort der Ansteckung dokumentieren. Das ist das Ergebnis einer Anfrage, die der Bundestags-Vizepräsident und FDP-Abgeordnete Wolfang Kubicki an die Bundesregierung gestellt hat.

Wenn wir zum Teil immer noch hören, im kommenden Herbst müsse man wegen der problematischen Infektionslage wieder mit Grundrechtseinschränkungen rechnen, dann könnte man vernünftigerweise erwarten, dass dem Robert Koch-Institut mittlerweile bekannt ist, wo die Infektionen stattfinden. Auf diesen wichtigen Punkt hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im Februar 2021 hingewiesen. Das Gericht ermahnte das Institut damals, in dieser Frage tätig zu werden, da durch die fortgesetzte Unsicherheit über die tatsächliche Lage undifferenzierte, schwerwiegende Grundrechtseingriffe und in der Folge auch gesellschaftliche Akzeptanzprobleme drohten. Ich bin deshalb für die ehrliche und offene Antwort des Bundesgesundheitsministeriums dankbar, denn aus den verlinkten Daten ergibt sich, dass z.B. in der 16. Meldewoche dieses Jahres 714.879 Ansteckungsfälle entweder „nicht dokumentiert“ oder „unbekannter“ Herkunft sind, die 3.976 Fällen gegenüberstehen, bei denen der Ort der Ansteckung bekannt ist. So sind aufgerundet 0,56 Prozent der Infektionen in jener Woche eindeutig einem Setting nachweisbar. Es steht außer Frage, dass a) diese Kenntnislage nicht annähernd das ist, was das OVG Lüneburg verlangte und b) künftige Grundrechtsbeschränkungen schon aus rechtsstaatlicher Sicht ausgeschlossen sind.

https://reitschuster.de/post/nur-bei-056-prozent-der-corona-faelle-ansteckung-dokumentierbar/