Tags

, , ,

Früherer Abgeordneter Marcel Luthe erstattete am Samstag Strafanzeige gegen Wahlleitung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.
Für den früheren Abgeordneten Marcel Luthe stellt sich deshalb die Frage, ob die Wahlen in Berlin überhaupt gültig sein können. In seiner Anzeige spricht Luthe von einer „strafbaren Wahlfälschung durch Bewirkung eines ‚sonstigen unrichtigen Ergebnisses‘ im Sinne des § 107a StGB“. Dieses Vorgehen habe ein „falsches Ergebnis einer Wahl“ herbeigeführt, da der Wählerwille – etwa die Wahl der auf dem Stimmzettel genannten Kandidatenliste – nicht umgesetzt worden sei.

Chaos größer als bekannt: Bei Berliner Wahlen wurden Ergebnisse massiv manipuliert