Tags
Mit einem bizarren Auftritt wollte die Präsidentin des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs die Berichterstattung von TE vermutlich einschüchtern. Marcel Luthe machte ähnliche Erfahrungen – und stellt darum einen Befangenheitsantrag.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist dafür zuständig, die Wahlunregelmäßigkeiten in Berlin aufzuarbeiten. Dafür hat er die Protokolle vorliegen, die das ganze Ausmaß der Katastrophe zeigen. Protokolle, in denen TE innerhalb von anderthalb Wochen Unregelmäßigkeiten fand, die eine Wahlwiederholung zumindest in Teilen unumgänglich machen. Das Gericht allerdings brauchte bereits Monate – und möchte anscheinend genauso weitermachen: Zeit schinden. Die Folge davon könnte sein, dass die Macht des amtierenden Senats zementiert und unumkehrbar Fakten geschaffen werden.
Bei der Recherche zu den Vorgängen spürt man schnell eine Mauer des Schweigens an vielen Stellen. Der Senat verzögert, das Gericht bremst – offenbar besteht geringes Interesse an einer Aufarbeitung. Dafür sind auch zu viele Personen bis hin zum früheren Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit deutlicher Verantwortung für die offenkundige Wahlmanipulation verknüpft.
Im Gespräch mit TE sagt der frühere Senator, Bundesminister und Grundgesetzkommentator Rupert Scholz, dass angesichts der Vielzahl und Schwere der Mängel weder der Berliner Senat noch das Abgeordnetenhaus hinreichend demokratisch legitimiert seien. Der Senat könne nur noch „geschäftsführend“ im Amt bleiben.