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Nach den jüngsten TE-Recherchen zur Berlinwahl stellt der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe nun Strafanzeige wegen Wahlfälschung gegen die Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung. Die Auszählung der Wahlen und damit die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses sei manipuliert worden.

In der Strafanzeige sieht Luthe mit Verweis auf den TE-Artikel zumindest den Anfangsverdacht der Wahlfälschung nach § 107 a StGB gegeben, „da demnach ein unrichtiges Ergebnis der Berliner Wahlen – insbesondere der Abgeordnetenhauswahl – herbeigeführt und auch verkündet wurde“.

Die Verantwortlichen hätten offenkundig vorsätzlich nicht nur berechtigte Personen an der Stimmabgabe gehindert, sondern auch „willkürlich ungültige Stimmen als gültig behandelt und so die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin manipuliert“.

Luthe sieht sich und das ganze Abgeordnetenhaus insbesondere in der Sondersitzung des Innenausschusses nach den Berliner Wahlen getäuscht.

Die Verantwortung sieht Luthe auch beim Berliner Senat. Gegenüber TE sagt er: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die verantwortlichen Beamten hier von sich aus gehandelt haben, sondern es zumindest auch Mitwisser in der politischen Verwaltungsspitze gegeben haben. Das wird aufzuklären sein.“

Nach TE-Recherche zur Manipulation des Berliner Wahlergebnisses: Strafanzeige wegen Wahlfälschung