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Besonders aufschlussreich ist jedoch die Reaktion der Behörde auf die Corona-Proteste, die sich im Impfjahr 2021 „massiv gesteigert” haben: Zu deren Kriminalisierung, Pauschaldiskreditierung und vor allem besseren Eingruppierbarkeit ins Spektrum „Rechts“ wurde im April eigens die schwammige Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden. Schon aus dieser an DDR-Behördendeutsch gemahnenden Wortschöpfung wird deutlich, dass der Corona-Linksstaat selbst gar nicht weiß, wie er diese Demonstrationen eigentlich einordnen soll; aber Hauptsache, den Teilnehmern lässt sich pauschal unterstellen, sie stellten Verfassungsgrundsätze und demokratische Institutionen in Frage. Als Ausweis der angeblichen „Radikalität“ genügte da schon, dass manche Proteste vor (oder nahe bei) den Privathäusern von Politikern stattfanden. Auf eine Nennung von Zahlen, wie viele Personen diesem angeblich neuen Extremismus zugehören sollen, verzichteten Faeser und Haldenwang aufschlussreicherweise – womit sich allerdings die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit dieser neuen, willkürlich gewählten statistischen Kategorie stellt. Es geht offenbar nur darum, diffuse Feindbilder zu generieren.

Laut Faeser sei diese Gruppe deshalb so „gefährlich”, weil sie immer neue Ereignisse zum Anlass nehme, um „gegen den Staat” zu agitieren – etwa die Corona-Maßnahmen, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder, neu im Repertoire, die Ukraine-Politik der Bundesregierung. Wer in all diesen Bereichen das eklatante Regierungsversagen geißelt, „delegitimiert“ neuerdings also den Staat als Ganzes.

Ironischerweise geht die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in Wahrheit wohl am ehesten von den zahllosen staatlich unterstützten NGOs, vielen Ministerien und weiten Teilen der Parteien aus, die sich diesen Staat zur Beute gemacht haben.

Die allermeisten Kritiker der zahllosen Missstände dieser Politik stellen nicht den Staat oder die Verfassung infrage; das tun die Politiker, die beides nach Belieben missbrauchen. Dass Haldenwangs Aufgabe nicht darin besteht, die Regierung zu schützen, sondern die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger, hat diese weitere himmelschreiende Fehlbesetzung im Amt bis heute nicht begriffen. Er erweist er sich als leibhaftiger „politischer Beamter“ – im wahrsten Sinne des Wortes.

Verfassungsschutzbericht 2021: Faeser, Haldenwang und die „Staatsfeinde“