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Wer sich mit dem Thema Masken und Corona auskennt, für den stand im Grunde seit jeher fest: Belege für deren Sinnhaftigkeit gibt es nicht. Folglich müsste auch die Maskenpflicht als nicht grundgesetzkonform eingestuft werden. Das schreibt jetzt die «Berliner Zeitung».
Natürlich ist auch «der Staat beweispflichtig, wenn er die Freiheitsrechte einschränkt», wie es Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im September 2021 in einem Interview mit der Beliner Zeitung audrückte. Das heißt: Wenn Beweise für den Sinn von Massnahmen wie das Masketragen fehlen, dann kann logischerweise auch eine Massnahme wie die Maskenpflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein.
Auf das Thema Masken nahm Papier in seinem Interview nicht explizit Bezug. Doch jetzt erschien in der Berliner Zeitung der Artikel «Warum die Maskenpflicht aktuell verfassungswidrig ist und sofort beendet werden muss». Dies sei zuvorderst darin begründet, dass «randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen», so der Autor Philipp von Becker.