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Am vergangenen Donnerstag wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Klage zweier Luftwaffenoffiziere gegen die seit November bestehende Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr – die sogenannte „Duldungspflicht” – ab.
Menschen, die geistig so gepolt und selbstsozialisiert sind, können gar nicht anders, als die verinnerlichten Theoreme und Zusammenhänge auf die Wirklichkeit zu projizieren – und da wird dann eben eine als solche ausgerufene „Pandemie“ zu einer echten solchen, wird ein harmloses Virus zum „Killervirus”, werden willkürliche Grundrechtseinschränkungen zu „lebenswichtigen Maßnahmen” – und eine nicht annähernd hinreichend untersuchte, wirkungslose Gen-Therapie zur „schützenden Impfung”. Das Ergebnis ist dann ein solches Skandalurteil, mit dem das BVerwG der deutschen Rechtsgeschichte ein weiteres dunkles Unterkapitel hinzufügt.
Man fragt sich unweigerlich, was das eigentlich für Juristen sind, die im Juli 2022, trotz mittlerweile zahllosen Studien, Untersuchungen und Erfahrungsberichten über die Nichtwirksamkeit, Schädlichkeit und Gefährlichkeit der Covi-Experimentalimpfungen, derartige Urteile fällen. Im nunmehrigen Leipziger Fall mag die Person der maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Richterin Martina Eppelt Aufschluss geben: Diese hatte 1999 allen Ernstes zum Thema „Grundrechtsverzicht und Humangenetik: Der Verzicht auf Grundrechte, insbesondere im Rahmen der Einwilligung in Anwendung neuer humangenetischer Diagnose- und Therapieformen” promoviert. Hier kann man wohl von einer verhängnisvollen Schicksalsfügung sprechen.
Phantomaktionismus
Die bekannte Sängerin Julia Neigel, die die Impfkampagne seit Beginn an kritisch verfolgt und sich ein fundiertes Hintergrundwissen zur Thematik angeeignet hat, kommentierte dazu auf Facebook: „Zum Thema Duldungspflicht bei Soldaten am BVG, am Bundesverwaltungsgericht. Hier, im unteren Link, findet sich eine Erklärung des Prozessbevollmächtigten zum Thema und wie es weitergeht. Offenbar war das BVG nicht bereit die Frage der bedingten Zulassung der EU in seine Prüfung mit in Betracht zu ziehen, was ich für skandalös halte.”
Denn es ist keine politische Kraft auch nur annähernd in Sicht, die die Macht hätte, dieses Grundsatzproblem anzugehen. Somit werden auch diese Urteile, die massiv in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, weiter Bestand haben. Die gesundheitlichen Folgen haben die Opfer zu tragen.