Tags
Nein, die bekannten Gutmenschenpolitiker – Baerbock und Habeck etwa und deren Vorbilder aus der US-Elite – und die Wertemedien der westlichen Wertegemeinschaft, sie heucheln nicht. Sie sind davon überzeugt, dass Putin ein Kriegsverbrecher sei, weil er einen Angriffskrieg begonnen hat. Und da ein Angriffskrieg immer moralisch verwerflich sei, sei eben Putin ein Verbrecher, im moalischen Sinne böse und gehöre vor das Jüngste Gericht in seiner säkularen Form, den internationalen Strafgerichtshof.
Die Feststellung, dass sie davon überzeugt sind und nicht heucheln, darf nicht als Kompliment an ihre Adresse verstanden werden. In dem Sinne etwa: Endlich lassen da mal Politiker Moral und Ethik in die Politik einfließen und verstehen Politik nicht nur als Fortsetzung schmutziger weltlicher Geschäfte und Interessen mit anderen, staatlichen Mitteln!
Im Gegenteil. Ihre moralisierende Reaktion und ihre ethischen Bewertungen von Angriffskrieg und Putin zeugen eher von Unbildung, Unerfahrenheit und Dummheit, einer Dreifaltigkeit von Eigenschaften, durch die sich zurzeit die europäischen Politiker auszeichnen.
Sie haben nicht begriffen, dass ein Angriffskrieg jenseits von Gut und Böse ist, dass an den Angriffskrieg mit moralischen Kategorien und Bewertungen zu gehen schlicht Unsinn ist.
Das staatliche Miteinander braucht aber ein Mindestmaß an Regeln. Hier springt nun das Recht ein. Das Völkerrecht in Gestalt der UN-Charta bietet die Regeln, die dem Verhalten der Nationen untereinander einen Rahmen geben.
Und die UN-Charta verbietet den Angriffskrieg und qualifiziert ihn als verwerflich, rechtlich verwerflich, nicht moralisch.
Das Problem ist nur, dass das Völkerrecht nicht naturrechtlich verankert und begründet ist. Es ist Menschenwerk. Die Staaten müssen sich in einem Vertrag darauf einigen, und es ist nur so lange gültig und verbindlich, als die Nationen dahinterstehen. Das heißt, der Angriffskrieg ist nur so lange verwerflich und juristisch zu verurteilen, als die UN-Charta von allen Vertragsteilnehmern geteilt wird.
Seit Beginn des Völkerrechts nach dem Zweiten Weltkrieg gibt es kein Völkerrecht. Zerstört haben es die USA. Dass deren Vasallen (Brzezinskis Begriff), die westliche Wertegemeinschaft, emsig mitzerstörten, ist kaum der Erwähnung wert. Vasallen bleibt nun mal nichts weiter, als „mit“ zu tun.
Also gibt es auch keine Kriterien für eine Bewertung des russischen Angriffskriegs. Weder allgemein verbindliche und allgemein akzeptierte moralische Kriterien, weil es die nie gab, noch rechtliche, weil sie zerstört wurden bzw. nur auf dem Papier existierten.
Wir leben in einem Moral- und Rechtsvakuum. Das ist eine für historische Umbruchzeiten typische Situation. Zwei Machtblöcke stehen einander ohne übergeordnete leitende Handlungsregeln, die von beiden Seiten in gleichem Maße akzeptiert würden, gegenüber.
Angriffskrieg – Sache des Rechts, nicht der Moral – apolut.net