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Nach einer Anzeige des Chefredakteurs des Online-Portals „Deutschland-Kurier”, David Bendels, hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Amt gegen SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser eingeleitet.
Konkret erhebt Bendels den Vorwurf, mit ihren öffentlichen Warnungen in Bezug auf mögliche Proteste habe Faeser sich insoweit strafbar gemacht, als sie zu einer Unterlassung gemäß §240 StGB Absatz 1 genötigt habe, indem Bürger durch Androhungen, massive Einschüchterung und Verunglimpfungen von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgehalten werden sollten. Bereits der Versuch dazu sei strafbar, so Bendels, der erklärte: „Die Rechtswidrigkeit der zuletzt am vergangenen Wochenende in ‚Welt am Sonntag‘ von der Ministerin bekräftigten Äußerungen ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes (GG). Demnach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.“
Faesers „Drohwarnungen“ in der „Welt am Sonntag” seien erkennbar darauf angelegt gewesen, Bürger von der Wahrnehmung eines Verfassungsrechtes abzubringen und Kundgebungen schon im Vorfeld in unterbindender Absicht zu diskreditieren, indem Demonstranten bzw. Proteste gegen Inflation und Energiepreise (und, absehbar hinzukommend, gegen neue Corona-Zwangsmaßnahmen!) mit „Extremisten“ und „Demokratiefeinden“ in Verbindung gebracht würden. Der nötigende Charakter von Faesers Äußerungen sei dadurch gekennzeichnet, dass Teilnehmern an Protesten „durch die Blume“ mit einem empfindlichen Übel wie einer Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden gedroht werde. Faeser hatte wörtlich behauptet: „Demokratiefeinde warten nur darauf, Krisen zu missbrauchen, um Untergangsfantasien, Angst und Verunsicherung zu verbreiten.“ Dabei hatte sie betont, die Polizei im Bund in den Ländern sei „auf das mögliche neue Protestgeschehen vorbereitet.“