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Bundeskanzler Olaf Scholz bewies am gestrigen Mittwoch auf Twitter abermals sein beeindruckendes Demokratieverständnis: Das friedliche Äußern der eigenen Meinung sei ein wichtiges Recht in der Demokratie, schrieb er – das gelte aber nicht für sogenannte Querdenker. “Querdenker”, das sind freilich längst nicht mehr nur jene, die gegen die erwiesenermaßen nutzlosen Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Wer den Corona-Kurs der Regierung durchschaut hat, der hat gemeinhin auch das Regierungsversagen in der aktuellen Krise erkannt.

Scholz’ Tweet wird in den sozialen Netzen als klare Drohung an Regierungskritiker aufgefasst – denn die Mär, dass es sich bei Besuchern maßnahmenkritischer Demos um gewalttätige Radikale handelt, ist längst auch vom Verfassungsschutz als Lüge enttarnt worden. “Querdenker” sind normale Bürger. Die sogenannte “wehrhafte” Demokratie muss also offenkundig von der Polizei gegen Regierungskritik verteidigt werden, befindet Scholz – womit von Demokratie im Umkehrschluss keine Rede mehr sein kann. Wer ist hier der Verfassungsfeind?

Die zahlreichen empörten Reaktionen auf den Tweet des deutschen Bundeskanzlers zeigen, dass das Framing der radikalen und extremistischen “Querdenker” bei vernunftbegabten Bürgern schon lange keine Wirkung mehr zeigt. Anstatt endlich im Sinne des Volkes zu handeln, will man offenkundig durch Drohungen neuerliche Protestwellen im Herbst und Winter gegen die verfehlte Politik in der Energiekrise vereiteln. Dass diese Rechnung aufgeht, darf bezweifelt werden…

Scholz: Meinungsäußerung ist demokratisches Grundrecht – aber nicht für Regierungskritiker