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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt eine programmatische Rede zur Begrenzung der Grundrechte. Seine Aussagen stehen im Gegensatz zu einem zentralen früheren Urteil des Gerichts. Die Meinungsfreiheit soll offenbar in einer konzertierten Aktion von Gericht und Kanzleramt eingeschränkt werden.
In seiner Rede stellte Harbarth die These auf, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu delegitimieren. Er meinte: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.“ Dabei bezog er sich auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz im April 2022. Darin hatte das Gericht Teile des Gesetzes als verfassungswidrig verworfen, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass der Staat Grundrechte zur Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beschränken dürfe.
Grundsätzlich ist diese Beschränkung möglich. Entscheidend ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor einigen Jahren den Gebrauch der Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sehr weit ausgelegt hatte, insbesondere das der Meinungsäußerungsfreiheit. Eine bloß drohende Delegitimierung der Verfassungsordnung genügte ihm damals ausdrücklich noch nicht, um den Grundrechtsgebrauch einzuschränken. Damals billigten die Richter im Gegenteil sogar denjenigen Meinungsfreiheit zu, die die Verfassungsordnung in Teilen oder ganz ablehnen. Formal gilt das Urteil noch immer.
Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit gelten allerdings auch für diejenigen, die ein Kanzler für Querdenker und Verfassungsfeinde hält. Was genau er mit seiner Ankündigung meint, seine Regierung werde es nicht „hinnehmen“, wenn bestimmte Personen demonstrieren, führte er nicht näher aus.
Im vergangenen Jahr waren mehrere Kundgebungen in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise unter dem Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz untersagt worden.
Deutschland ist ein Land, dessen Grundrechte offenkundig gerade eingedampft werden sollen.