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Am 17. August 2022 wurde der Publizist Oliver Janich, in seinem Ressort auf der Insel Tablas, auf Druck der deutschen Behörden von einer philippinischen Spezialeinheit verhaftet. Seitdem schmort er in einem Abschiebeknast in der Hauptstadt Manila. Bislang schwieg Janichs Rechtsanwalt Markus Roscher zu den Vorwürfen der deutschen Behörden. Doch das ist nun vorbei. Schließlich war die Verhaftung widerrechtlich. Das lässt sich aus der uns vorliegenden Haftbeschwerde, die Roscher einreichte, eindeutig belegen.

Der Fall Oliver Janich ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich unser Rechtsstaat immer mehr aufgibt, wenn es darum geht, regierungskritische Publizisten einzuschüchtern. Das ist ein harter Vorwurf, schon klar, aber selbst Menschen, die Oliver Janich nicht wohlgesonnen sind, denen aber an einem funktionierenden Rechtsstaat gelegen ist, sollte klar sein: SO geht es nicht!

Der Rechtsbruch begann schon damit, dass die formellen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls gegen Janich zu keiner Zeit vorlagen. Aber ich will hier gar nicht groß rumlabern, lest Euch einfach untere Haftbeschwerde durch. Wer danach immer noch meint, Janich sitzt zu recht im Gefängnis, tja, der steht dann wohl eher auf einen Willkür- als auf einen Rechtsstaaat.

Bei Janich lief es bislang noch übler. So waren sich „ach so seriöse Blätter“ nicht zu blöde auf einen psychisch gestörten „Informanten“ zu hören, der plumpe Lügen über Janich verbreitete. Diese nachweislichen Lügen wurden längst widerlegt. Und wie reagierten besagte Blätter? Gar nicht. Genau. Aber wer weiß, vielleicht gibt es im Mainstream ja doch noch den einen oder anderen Journalisten, der ein Interesse an wahrhaftiger Berichterstattung hat, mal schauen.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Es gab einen Wechsel bei der Staatsanwaltschaft München. Nun ist eine Staatsanwältin für den Fall Janich zuständig. Wollen wir hoffen, dass die Dame eine Liebhaberin des deutschen Rechtsstaats ist.

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