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Per Gesetz wurde den zuständigen Behörden die Prüfung der Inhaltsstoffe der Antigen-Tests verboten. Die Zivilgesellschaft sprang ein und präsentiert am Donnerstag Beweise für die giftige Flüssigkeit der Antigen-Schnelltests.
Am Montag sorgte eine Aussendung, die zu einer Pressekonferenz einlädt, für große Aufregung. Privat durchgeführte Laboranalysen zur Flüssigkeit in Covid-19 Antigen-Tests würden, so die Aussender, „hohe Giftigkeit“ zeigen.
Ursprünglich wurde der zuständigen Behörde BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) per Gesetz verboten, „diese Tests auf Inhaltsstoffe und Funktionsweise zu prüfen“. Viele kritische Geister wurden hellhörig.
„Diese Weigerung, die Sicherheit der Österreicher zu garantieren, führte zu intensiven zivilgesellschaftlichen und journalistischen Nachforschungen. Jetzt kann auf Basis privat finanzierter Laboruntersuchungen nachgewiesen werden, dass sich in den Schnelltests außerordentlich giftige Substanzen befinden, die bereits bei Hautkontakt wirken“, heißt es in der Aussendung von „Wir-EMUs“.
Nun liegen die Ergebnisse, die in „unabhängigen Labors“ durchgeführt wurden, am Tisch. Die Ergebnisse, soviel wird bereits verraten, seien „schockierend“. In der Pressekonferenz soll einerseits die Giftigkeit der Antigen-Test-Flüssigkeit geklärt werden, allerdings auch rechtliche Konsequenzen von Fachexperten erörtert werden.
Die Tragweite der Untersuchung dürfte enorm sein. So heißt es in der Aussendung weiter:
„In Österreich sind diese Substanzen und die damit verbundenen Gefahren weder auf den Verpackungen noch auf dem Beipackzettel deklariert, während man sich im Ausland der Problematik durchaus bewusst ist.
Es ist davon auszugehen, dass begonnen vom Import bis hin zum Einsatz in Schulen und Wohnzimmern zahlreiche Gesetze im Bereich Zoll, Umweltschutz sowie Strafrecht, Stichwort § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit, gebrochen wurden.“
Beweise für hohe Giftigkeit von Antigen-Tests – Brisante Ankündigung