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Die völlige Zweckentfremdung der deutschen Verfassungsschutzbehörden als Verfolgungs- und Überwachungsinstrumente gegen missliebige Politiker, Oppositionelle und Dissidenten sorgt dafür, dass mittlerweile sogar CDU-Politiker ins Fadenkreuz des „Staatsschutzes“ geraten können. Voraussetzung ist, dass sie irgendwelche intoxikierten „rechten Narrative“ oder suspekten Denkmuster offenbaren, mit denen sich ein raunender Zusammenhang zur verfemten neuen Rechten oder gar Revisionistenszene konstruieren lässt.

Dass ein Vertreter einer als „lupenrein” geltenden demokratischen Parteien wie der Union hier ins Zwielicht gerückt wird, zeigt, dass das der AfD angelastete Stigma der „Demokratiefeindlichkeit“ jeden treffen kann – sobald bestimmte Sichtweisen oder Trugger-Begriffe ruchbar werden. Auch die AfD steht ihrem Programm felsenfest auf dem Boden des Grundgesetzes, ist aber gleichwohl Beobachtungsfall. Damit wird Verfassungsschutz vollends zur Farce. Am Ende sind dann vermutlich nur noch Linke und Grüne frei von „Beobachtung” und Verfolgung.

Politische Verfolgung: Verfassungsschutz nimmt erstmals auch CDU-Mitglied ins Visier