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Einem Paukenschlag gleich kam gestern die Bekanntgabe, dass das Berliner Verfassungsgericht nach vorläufigem Beratungsergebnis eine gesamte Wahlwiederholung zum Abgeordnetenhaus und zu der Bezirksverordnetenversammlung vorsieht. Die Senatsverwaltung zeigte sich überrascht von der Dimension der vorläufigen Entscheidung.

Kerstin Brinker, AfD-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, zeigte sich positiv überrascht: „Die Deutlichkeit des Verfassungsgerichts heute zu den exorbitanten Fehlern hat mich selber doch auch überrascht.“ Das Gericht spreche sogar davon, dass dies nur die Spitze des Eisberges sei, die das Gericht bisher gesehen habe und prüfen könne.

„Also insofern bin ich einerseits froh, weil wir heute einen guten Dienst an der Demokratie erwiesen haben“, sagte sie. Andererseits müsse jetzt aber auch schnell Klarheit eingeholt werden, damit tatsächlich die Wahlen auch wiederholt werden könnten und die Berliner Sicherheit hätten.

Raed Saleh, Fraktions- und Landesvorsitzender der Berliner SPD, erklärte zum vorläufigen Beratungsergebnis des Verfassungsgerichtes: „Das Gericht wird eine verfassungsrechtlich sehr wichtige Entscheidung treffen und hat gleichzeitig richtigerweise erklärt, dass das Berliner Abgeordnetenhaus bis zum Abschluss einer etwaigen Wiederholungswahl davon unabhängig vollständig weiterarbeiten muss.“

Epoch Times bat auch die anderen Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus um eine Stellungnahme, die jedoch bis Redaktionsschluss nicht eingetroffen sind.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde nur einmal zuvor eine Landtagswahl für ungültig erklärt. Am 4. Mai 1993 erklärte das Hamburgische Verfassungsgericht die Wahlen zur Bürgerschaft und zu fünf der sieben Bezirksversammlungen vom 2. Juni 1991 für ungültig. Das Gericht ordnete damals die Selbstauflösung der Bürgerschaft und zügige Neuwahlen an.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/nur-die-spitze-des-eisbergs-verfassungsgericht-ordnet-neuwahlen-an-a3981272.html