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Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt das Bestreben der Bundesregierung ab, die Bundeswehr vermehrt im Inland einzusetzen.
Es dürfe keine „Militarisierung der Inneren Sicherheit in Deutschland geben“, betont die Gewerkschaft auf ihrer Internetseite und kritisiert politische Pläne, das Grundgesetz zu ändern.
Die bestehenden Regelungen im Grundgesetz (Art. 35 Abs. 2 und 3, 87 a Abs. 4) sowie das Luftsicherheitsgesetz ermöglichen, bei Katastrophen und im Falle terroristischer Angriffe die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei heranzuholen.