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Professor Sucharit Bhakdi muss am 24. März 2023 auf die Anklagebank: Das Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein hat die Anklage gegen ihn wegen Volksverhetzung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt. Darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft eingegriffen und selbst Anklage erhoben. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte hält die Vorwürfe für unbegründet und spricht vom Verdacht einer Gesinnungsjustiz.

Fazit der kritischen Richter und Staatsanwälte im Juni: „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“ Diesen juristischen Sachverstand und diese Courage hat das Amtsgericht nicht bewiesen, wie wir jetzt wissen.

https://reitschuster.de/post/bhakdi-prozess-was-bei-uns-volksverhetzung-ist-und-was-nicht/