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Die handstreichartige Neufassung des Volksverhetzung-Paragrafen weckt Bedenken. Kritiker befürchten einen Freibrief zur Kriminalisierung Andersdenkender.

Alle Parteien außer Linke und AfD haben die Neuerung mit dem Bundeszentralregistergesetz als eigentlichem Hauptpunkt mitbeschlossen. Es gab zuvor lediglich eine 26-minütige Aussprache. Die Bundesregierung betont, es handele sich nur um eine „Klarstellung“ einer bereits bestehenden Rechtslage, die aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU erforderlich geworden sei. Kritiker wie Rechtsanwalt Gerhard Strate sprechen hingegen von einem „legalistischen Staatsstreich“.

Kritiker der Neuregelung sehen in der Neufassung zumindest den Ausdruck eines Versuchs, das Narrativ von Regierung und Medien zum Krieg in der Ukraine zu schützen. Die Regierung der Ukraine und Teile der öffentlichen Meinung in westlichen Staaten rücken die seit Ende Februar laufende russische Militäroperation in die Nähe eines „Völkermords“. Zudem werfen sie russischen Streitkräften Kriegsverbrechen vor.

Rechtsanwalt Strate spricht von einem „gefährlich schwammig“ formulierten Gesetz. Dies gilt umso mehr, als eine formale Aburteilung eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht Bedingung für eine Verurteilung ist: „Es obliegt somit einer toxischen Mischung aus öffentlicher Meinung und der persönlichen Auffassung von Staatsanwälten und Richtern, welches Kriegsverbrechen als erwiesen betrachtet und dessen ‚gröbliche Verharmlosung‘ somit unter Strafe gestellt werden sollte.“

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/nacht-und-nebel-aktion-im-bundestag-der-%c2%a7130-stgb-a4020622.html