Tags

, , , , ,

Ohne Vorankündigung verabschiedete der Bundestag vergangene Woche eine Erweiterung des Paragrafen 130 StGB (Strafgesetzbuch), mit dem „Volksverhetzung“ bestraft wird. Nun kann nicht mehr nur die Leugnung des Holocaust, sondern auch die „Leugnung von Völkermord“ mit einer Haftstrafe geahndet werden. Es klingt auf den ersten Blick plausibel, dass monumentale Verbrechen nicht ungestraft verharmlost werden sollten. Allerdings macht das Gesetzgebungsverfahren misstrauisch, das praktisch keine ausführliche Debatte über den Entwurf zuließ. Auch ist mit der Neufassung des Paragrafen einer Unterdrückung abweichender Meinungen und Erkenntnisse Tür und Tor geöffnet. Der Begriff „Leugnung“ setzt ja voraus, dass es eine unbezweifelbare Wahrheit gebe, die einem de facto allwissenden Gericht bekannt sei. Wendet man das Gesetz etwa auf Berichte über den Krieg zwischen Russland und der Ukraine an, so wird klar, in welcher Gefahr künftig solche Auffassungen schweben, die das offizielle Narrativ bezweifeln. Es könnte in Zukunft schwierig werden, zu behaupten, dass russische Kriegsverbrechen nicht stattgefunden hätten oder dass die Täter andere gewesen seien — und zwar auch dann, wenn die Kritiker der herrschenden Meinung Recht haben.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampelkoalition im Schnellverfahren etwas durchziehen wollte, was in einer öffentlichen Debatte viele für die Bundesregierung unangenehme Fragen aufgeworfen hätte.

Denn wer zum Beispiel anzweifelt, dass es in Butscha bei Kiew im März 2022 ein von Russland organisiertes Massaker an Zivilisten gab und darauf hinweist, dass dieses Ereignis bisher weder von einer unabhängigen Kommission noch von einem Gericht untersucht wurde, setzt sich nach dem neuen Paragrafen der Gefahr aus, als „Leugner“ eines Völkermordes für drei Jahre in Haft zu kommen.

Das Abstimmungsverfahren im Bundestag hat gezeigt, wie wichtig Opposition und kritische Medien sind. Medien als „vierte Macht“ im Staat, welche Regierung, Parlament und Justiz kritisch beobachten, existieren fast nicht.

https://www.rubikon.news/artikel/scharfes-schwert