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Für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt es Gleiche und Gleichere. Die Gleicheren sind die Journalisten, die einem privaten Verein, der „Justizpressekonferenz“, angehören, und die Urteile des obersten deutschen Gerichts schon vorab erhalten – in der Regel einen Tag früher als der normalsterbliche und ganz gewöhnliche Journalisten. Die AfD hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Bundesverfassungsgericht geklagt, wie ich bereits berichtete. Das Gericht wies die Klage zurück. Unter dem Beifall der Mainstream-Presse, etwa der Welt, in der zu lesen war: „Gut so.“
Und jetzt das: Wie die AfD hegt jetzt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten deutliche Zweifel an der Praxis des Gerichts, die dessen Präsident, Merkel-Intimus Stephan Harbarth, vehement verteidigt, wie die „Bild“ berichtet.
Der Dienst schreibt: „In diesem Zusammenhang erscheint jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilungen nur einem exklusiven Kreis an Journalisten zur Verfügung zu stellen, für die benachteiligten Journalisten besonders schwerwiegend, zumal das Bundesverfassungsgericht bei der beabsichtigten Gewährleistung der Professionalität auf die Einschätzung eines privaten Vereins vertraut.“ Der Hintergrund: Der Verein entscheidet, wer Mitglied sein und bleiben darf. Wohin das führen kann, war bei Reitschusters Ausschluss aus der Bundespressekonferenz sichtbar – die vergleichbar ist mit der „Justizpressekonferenz“.
Mit dem neuen Gutachten steige der Druck auf Harbarth wegen seines ungleichen Umgangs mit Medienvertretern, schreibt das Blatt: „Denn bei kritischen Journalisten-Anfragen antwortet das BVerfG mitunter überhaupt nicht – um dann in Verfahren presserechtliche Informationsansprüche mit sehr teuren Anwälten auf Steuerzahler-Kosten mit mäßigem Erfolg zu bekämpfen.“
In dem Gutachten wird auch auf einen Präzedenzfall verwiesen: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das entschied, dass Mitglieder der Landespressekonferenz in Baden-Württemberg keine exklusiven Pressemitteilungen bekommen dürfen, die anderen Journalisten vorenthalten werden.
https://reitschuster.de/post/bundestags-gutachten-bezweifelt-neutralitaet-von-karlsruhe/