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Die größte Thüringer Zeitung, die TA (Thüringer Allgemeine), früher übrigens „Das Volk“, Organ der Bezirksleitung der SED, erschien auf der Titelseite mit der Schlagzeile: „Genderantrag ohne Wirkung“. Unterzeile: „Verfassungsgerichtshof urteilt schon 2011: Regierung ist nicht an Willensäußerung gebunden“. Hintergrund ist ein Antrag der CDU, dass in offiziellen Dokumenten von Landtag, Regierung und nachfolgenden Behörden nicht gegendert werden darf, der eine Mehrheit im Landtag fand. Seine Notwendigkeit ist der Tatsache geschuldet, dass eine kleine radikale Minderheit von Sprachpantschern und ihren willigen Helfern bereits erfolgreich gelungen ist, das verfassungsmäßige Neutralitätsgebot für den Staat und seine Institutionen auszuhebeln. Es wird in offiziellen Dokumenten bis zur Unleserlichkeit gegendert.
Nach einer kurzen Schockstarre begann die überraschte Linke aus allen Rohren gegen die Thüringer CDU und ihren Antrag zu schießen. Sogar die Faschismus-Keule wurde wieder geschwenkt. Zur noch größeren Überraschung blieb die CDU Thüringen standfest und auch der CDU-Vorsitzende Merz machte trotz mehrfacher Aufforderung keine Anstalten, den Antrag rückgängig zu machen.
Nun scheint ein Ausweg für die Gender-Radikalen gefunden. Der Antrag sei wirkungslos. Das Parlament hätte der Regierung keine Weisungen zu erteilen.
Dass dies die Aushebelung des Parlaments bedeutet, scheint den Befürwortern nicht bewusst, oder egal zu sein. Dabei sollte es nach der DDR-Volkskammer nie wieder ein Parlament geben, das lediglich die Regierungsvorhaben abnickt.
Interessant dabei ist die Art der Berichterstattung. Obwohl die TA sich in ihrem Untertitel auf ein Verfassungsgerichtsurteil beruft, findet sich kein Hinweis darauf, welchen Gegenstand es behandelte und wo man es nachlesen kann.
Der größere Skandal ist aber, dass es ein Verfassungsgerichtsurteil geben soll, in dem steht, dass der Thüringer Landtag in einer Demokratie kein Recht habe, der Regierung Weisungen zu erteilen. Wenn dem wirklich so sein sollte, könnte es sich um einen demokratie-, möglicherweise sogar verfassungsfeindlichen Beschluss handeln.
Das muss unbedingt geklärt werden.
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