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Selbst die Frage, warum Ballweg nicht unter Auflagen und mit anschliessender Überwachung freigelassen werde, will man nicht beantworten.

Staatsanwaltschaft und Gericht gaben sich derweil auch bei folgenden zwei Nachfragen zugeknöpft:

1. Laut Alexander Christ würde sich «aus den Rückläufen der [an Ballweg-Spender verschickte] Fragenkataloge» ergeben, dass der «Querdenken»-Gründer «mit einem erheblichen Teil [der ihm zugeflossenen Gelder] machen konnte, was er will». Und daraus ergebe sich «folgerichtig, dass der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft eigentlich ursprünglich konstruieren wollte – nämlich er [= Ballweg] hat Geld bekommen und er durfte das eben nicht verwenden, wie er wollte, und das hätte die gesamten 1,2 Millionen Euro betroffen –, vollkommen falsch ist». Was sagen Sie dazu?

2. Christ trägt zudem Folgendes vor: Wenn man glaubt, dass Ballweg wirklich das Land verlassen wolle, dann könnte man ihn doch unter Auflagen entlassen und anschliessend auch akribisch überwachen. «Es gibt andere Fälle, wo das auch gemacht wird», so Christ. «Meldeauflagen beispielsweise, die sehr engmaschig kontrolliert werden können. Also all das wäre möglich gewesen.» Wieso wird das nicht so oder auf ähnliche Weise bei Michael Ballweg umgesetzt bzw. nicht von der Staatsanwaltschaft zumindest gefordert?

Da Staatsanwalt Holzer auf die Nachfragen von Transition News nicht antworten wollte, gaben wir ihm noch zu bedenken, dass es hier doch um einen Menschen gehe – «und egal wie man zu ihm und seinen Ansichten steht, so sitzt er seit Monaten in Haft und damit in einer Situation, die niemand von uns erleben möchte.» Auch vor diesem Hintergrund hielten wir es für angebracht, dass man uns zumindest einen Teil unserer Nachfragen beantworte.

Doch eine Reaktion darauf blieb bis dato aus.

hthps://transition-news.org/was-rechtfertigt-die-verlangerung-der-u-haft-fur-ballweg-gericht-und