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Über den neuen Paragraphen des Energiesicherungsgesetzes der Ampel („Licht-Aus-Paragraph”) schreibt die „Welt”„: „Haushalte waren laut Bundesnetzagentur im Oktober für rund 33 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich. Bei ihnen gibt es viel Einsparpotenzial, dort ist die Verlockung zu weiteren verpflichtenden Energiesparmaßnahmen am größten. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, Schlafzimmer könnten nicht mehr beheizt werden, ab 23 Uhr herrscht Verdunkelungsgebot, die Weihnachtsbeleuchtung fällt dieses Jahr aus.“

Einmal abgesehen davon, dass mit Hilfe dieser Verordnung wieder sämtliche Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden, ist auch das Zustandekommen dieser neuen Regelung: Gerade einmal 15 Minuten (!), bevor über die Verordnung abgestimmt wurde, wurde der Änderungsantrag mit dem neuen Paragraphen erstmals an die entsprechenden Mitglieder des Ausschusses verschickt.

Logischerweise hatten sie also überhaupt keine Zeit, sich durchzulesen, worüber sie da eigentlich abstimmen, von einem internen Austausch und Detailhinterfragungen ganz zu schweigen. Doch was macht man da, als verantwortungsvoller Parlamentarier dieses Landes? Na, logisch: Man winkt die Verordnung trotzdem durch. Was auch sonst?

Analog zur Corona-Krise wurden also auch hier wieder einmal quasi am Parlament vorbei weitreichendste Einschränkungen der Bürger verabschiedet. Es ist nicht das erste Mal; wir kennen dieses Vorgehen zur Genüge von den „Last-Minute”-Änderungen oder -Ergänzungen zum Infektionsschutzgesetz. Und dass dieses Vorgehen wieder einmal verfassungswidrig ist, interessiert dabei niemanden. Warum auch? Weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Kontrollfunktion ohnehin nicht mehr existiert, braucht man sich auch nicht länger um demokratische Prozesse zu scheren.

Für Deutschlands Demokratie gehen die Lichter aus