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Viele von uns hatten sich das anders vorgestellt. Angesichts der über Jahrzehnte in Deutschland gepflegten, manchmal fast aufdringlichen „Aufarbeitung“ der Nazi-Diktatur, der fortwährenden Mahnungen, dass dergleichen nie wieder passieren dürfe, hatten wir angenommen, eine mögliche neue Angriffswelle des Faschismus würde angesichts unseres geschulten Widerstandsgeists schon gleich zu Anfang brechen. Die Deutschen hätten ihre Lektion gelernt und würden niemals zulassen, dass auf staatliche Anordnung schon wieder eine Bevölkerungsgruppe diskriminiert und aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen wird. Heute wissen wir es alle besser. Man hat beispielsweise ungeimpfte Menschen mit der Begründung, sie seien selbst an ihrem Schicksal schuld, gnadenlos fallen lassen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit — löchrig. Das Recht auf Freizügigkeit — Kappes. Die Menschenwürde — entsetzlich antastbar. Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot musste am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, sich gegen eine Meinungsphalanx um Markus Lanz und Marie-Agnes Strack-Zimmermann zu stellen. So erging es nicht wenigen Selberdenkern in den letzten Jahren. In ihrem Vorwort zu Marcus Klöckners und Jens Wernickes Bestseller macht Guérot klar: Ohne eine angemessene Aufarbeitung dieses Geschehens ist auch keine Umkehr möglich.

Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Genau diese Menschenwürde aber wurde in der Coronakrise — und zwar auf staatliche Anordnung! — in unerträglicher Weise verletzt. Alte, die aus Einsamkeit in Krankenhäusern starben, Frauen, die in zu engen Wohnungen von ihren Männern verprügelt und vergewaltigt wurden, Schulkinder, die man in der Pause im Schachbrettmuster auf dem Schulhof im Freien mit Maske vor dem Mund bewegungslos stehen ließ.

Neben der Würde wurde vor allem Artikel 2 des Grundgesetzes (GG), nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit Füßen getreten, obgleich in der historischen Genese des Grundgesetzes gerade Artikel 2 wohl die unmittelbarste Lehre aus den menschenverachtenden medizinischen Versuchen der Nationalsozialisten gewesen ist.

Der eigene Körper ist die absolute Grenze von Würde und Persönlichkeit, niemand hat das Recht, auf den Körper anderer zuzugreifen, zu welchen Zwecken auch immer. Artikel 2 GG fängt auch nicht beim Impfen an. Als jemand, der hundertfach PCR-Tests über sich hat ergehen lassen müssen, kann ich nur sagen, dass auch schon das Bohren mit langen Stäbchen in der Nase, sodass einem fast das Hirn durchstoßen wurde, ein inakzeptabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und dazu ein Verstoß gegen die Menschenwürde war, weil die Geste allein etwas kolossal Demütigendes hatte.

https://www.rubikon.news/artikel/angriff-auf-die-menschenrechte