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Erinnern Sie sich noch: Im August rührte Karl Lauterbach die Werbetrommel für das Virostatikum Paxlovid – „zur Vermeidung von Komplikationen“. Warum es trotz seiner vielfachen Corona-Impfungen überhaupt zu Komplikationen habe kommen können, ließ der Bundesgesundheitsminister offen. Ungeklärt blieb auch, warum er ausgerechnet ein Präparat einnahm, das laut Robert Koch-Institut nur bei un- oder nicht vollständig Geimpften eingesetzt werden sollte (reitschuster.de berichtete).

Überhaupt hatte es mehr als nur einen faden Beigeschmack, dass ein exponierter und immer noch von vielen Bürgern als kompetent angesehener Politiker anhand der eigenen Erkrankung eine Therapieempfehlung per Twitter gab. „Mit 4. Impfung plus Paxlovid im Erkrankungsfall lassen sich bei Älteren fast alle Todesfälle vermeiden“, postete der SPD-Politiker – bar jeglicher Evidenz – an seine vielen Fans.

Mehr noch: Lauterbach wollte das Präparat zu einem „zentralen Mittel in der Pandemiebekämpfung“ machen, wie er im „Spiegel“ ankündigte. Zudem hatte er die glorreiche Idee, dass jedes Pflegeheim neben einem Impf- auch einen Paxlovid-Beauftragten küren und einen Vorrat des Medikaments einlagern solle, um dieses bei Bedarf schnellstmöglich einsetzen zu können.

Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spielt das unwürdige Spiel mit. Da fast die Hälfte der im Großhandel vorrätigen Packungen schon im Februar kommenden Jahres ihr Verfallsdatum erreicht und einen potenziellen Verlust von 17 Milliarden Euro für die Steuerzahler nach sich gezogen hätten, verlängerte sie unlängst kurzum die Haltbarkeitsdauer von einem Jahr auf 18 Monate.

Verstöße gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes können laut Jurist Seitz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Karl Lauterbach dürfte das keine schlaflosen Nächte bereiten. Schließlich kam der Minister bisher bei sämtlichen seiner ungezählten Fehltritte ungeschoren davon.

https://reitschuster.de/post/zu-viel-lob-fuer-paxlovid-strafanzeige-gegen-karl-lauterbach/