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Früher durfte der Wähler seine Stimme abgeben – damit war sie dann sicher für vier Jahre weg und der Urnenbefüller hatte ab dann nichts mehr zu melden. Schließlich war der Wahlberechtigte nur berechtigt zu wählen. Mit dieser Wahlberechtigung war aber keinesfalls die Garantie verbunden, dass die politische Willensbekundung des Wahlviehs sich irgendwie in den Ergebnissen niederschlagen würde. Als Ergebniss der jeweiligen Wahl wurde immer das verkündet, was sowieso schon im Vorfeld mit den politischen Akteuren abgestimmt war.

Möglicherweise sind diese paradiesischen Zustände vorbei: Da erdreistet sich doch ein Gericht, aufgehetzt durch eine rechtsradikale Partei versprengter Konservativer, eine Wahl für ungültig zu erklären. Das Motto heißt ab jetzt „Bürlünistan, die Zweite”. Bei den Empfängern üppigst ausfallender Transferleistungen fürs Kaputtmachen und Kloakifizieren gab es lange Gesichter und den sofortigen Wunsch alles zu tun, was nötig wäre, um unpassende Wahlresultate zu verhindern. Es kann doch nicht angehen, dass aufgrund eines lächerlichen Wählerwillens die „Amigos“ dauerhaft von üppigen Diäten, mittellangen Linien aus weißem Pulver und Dienstreisen rund um die Welt abgeschnitten werden!

Fieberhaft malträtieren jetzt die Parteioffiziere ihre untermotorisierten Gehirne, um praktikable Antworten zu finden. Radio Eriwan ist ja inzwischen in Bürlünstambul an der Spree ansässig, ziert sich aber mit seinen berühmten „Im Prinzip schon“-Antworten. Den Zinker Erich aus der Dädärä, – der berühmte 98,87% Mann – kann man auch nicht mehr fragen, man hat ja keinen Botschafter im sozialistischen Arbeiterhimmel. Vielleicht weiß ja Kim Yong Schulz Rat – erreichte der doch bei seiner Wahl zum Parteichef der Scharia Partei Deutschland 100 Prozent Zustimmung.

Wer die Wahl hat, hat trotzdem keinen Einfluß auf das Ergebnis