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Ludgera Selting war als Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofes mitverantwortlich für die Entscheidung zur Wahlwiederholung in Berlin. Nach der Düpierung hat sich die Berliner Politik dazu entschieden, ihr die Berufung ans Amtsgericht Wedding zu verwehren. Zufall?
Hat die Präsidentin mit ihren harschen Worten etwa ihre eigene Karriere verhindert? Der Verdacht liegt in der Luft, dass Selting nicht geliefert hat, was die Berliner Regierenden eigentlich bestellt hatten. Denn es war die SPD-Fraktion, die sie 2019 für das Amt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen hatte. Sie bekam damals mehr als die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit. Vor drei Jahren stand die Berliner Politik also hinter ihr.
Die Deutlichkeit, mit der Selting klarstellte, dass an einer Wiederwahl nur wenig vorbeiführte, musste für die bräsige Wirklichkeit des Berliner Politikalltages wie eine Majestätsbeleidigung wirken.
Eine Gewaltenteilung ist in Deutschland wohl nicht vorgesehen, das „System Harbarth“ ist offenbar der Normalfall. Auf den Schmutz weisen dann nur wenige Medien wie TE hin, denen monatelang Hysterie oder „Fake News“ unterstellt werden, bis sich dann – nicht nur im Falle der Berlin-Wahl – herausstellt, dass die vermeintliche Verschwörungstheorie doch die Wahrheit, und das andere Narrativ nichts anderes war als – ein falsches Narrativ, das Verantwortungen übertünchen und Probleme wegerklären sollte.
Damit ist genau der Fall eingetreten, den das Berliner Verfassungsgericht angemahnt hatte. Fälle wie die Berlin-Wahl können, wenn sie nicht aufgeklärt werden, das „Vertrauen in die Demokratie dauerhaft und schwerwiegend beschädigen“, wie das Gericht schon am 28. September feststellte.
Berlin: Wird Verfassungsrichterin Selting für ihr Wahl-Urteil politisch bestraft?