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Trotz bundesweiter Auswirkung soll die geschummelte Bundestagswahl nur in einigen Bezirken Berlins wiederholt werden. Anfang Januar läuft die Frist ab, nach der beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt werden kann. Doch nun hat sich eine Initiative gebildet, die Klage einreicht.
Selbst die jetzt verwendete Formulierung „manipulierte Wahl“ sagt nicht eindeutig, was neben den Schlampereien auch war: Wahlbetrug! Nicht nur, wer Stimmen aktiv oder passiv (duldend) stiehlt oder zuschanzt, begeht Wahlbetrug, sondern auch diejenigen, die falsche Ergebnisse verkünden, die Schummelei decken und zu vertuschen suchen. Aufgrund der Erkenntnisse aus vielen Wahlniederschriften, die Tichys Einblick im Frühjahr 22 veröffentlichte, hätte sofort Strafanzeige gegen viele Wahlvorstände erfolgen müssen.
Das ist die einzige wirksame Methode, zukünftigen Betrug einzudämmen. Durch die laxe Handhabung wurde Wahlbetrug zum Kavaliersdelikt herabberlinert. Das ist bundespolitisch bedeutsam. Das kann nicht hingenommen werden.
Auch in Städten, die weniger im Scheinwerferlicht stehen, wie Bremen oder Darmstadt, wird zunehmend geschummelt. In Bayern ist der Anteil der Briefwähler auf 60 Prozent gestiegen – das Wahlgeheimnis ist dabei eine Lachnummer. Und so müssten eine Reihe von Regeln eingeführt werden, um Wahlbetrug zu verhindern – und eben nicht nur in Berlin.
Erstens sollten die Personen, die die Wahl durchführen, nicht auch die Wahlprüfung vornehmen und sich somit selbst kontrollieren. In Darmstadt geriet der dortige grüne Oberbürgermeister Jochen Partsch genau deshalb in Bedrängnis. Unter seiner Wahlleitung war offenkundig manipuliert worden.
Zweitens muss künftig die Briefwahl genauer unter die Lupe genommen werden. Längst gibt es präzise Untersuchungen, die zeigen: Die AfD mag Erfolge an der Urne einfahren, doch Briefwahl kennen ihre Anhänger offensichtlich nicht – wenn man den Auszählungen Glauben schenken will.
Auch die Bundestagswahlen müssen in Berlin komplett wiederholt werden, und zwar schnellstens. Sonst ist das Ansehen der Demokratie gefährdet. Dass die Gewählten tun, was sie wollen, daran haben wir uns gewöhnt. Manipulation zu ihren Gunsten an der Wahlurne: Das geht indes zu weit. Das entehrt den Deutschen Bundestag. Wenn der Bundestag an seiner Verweigerungshaltung festhält, zerstört er das System, auf dem unsere Demokratie beruht: dem Prinzip der freien, geheimen und gleichen Wahl.
Die Bundestagswahl in Berlin muss wiederholt werden – Klage vor Bundesverfassungsgericht