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Janich, dem bereits diplomatisches und rechtliches Gehör teilweise versagt worden war, wird durch all diese über seinen Kopf hin kafkaesk getroffenen (oder unterbleibenden) Entscheidungen weiterhin in nervenzermürbender Ungewissheit gehalten und zum Bürger zweiter Klasse gestempelt, um dessen Los sich die Behörden seines Heimatland keinen Deut scheren. Kein Wunder: Gelten hierzulande ja Dissidenten, „Delegitimierer“ und als Staatsfeinde bezichtigte Personen inzwischen nicht selten als juristisches Freiwild.

Nicht nur im Vergleich mit dem Brutalo-Polizisten Florian W., sondern auch im laxen Umgang mit linksextremer Gewalt und der aktuellen Verhätschelung von Klimaterroristen zeigt Janichs Fall einmal mehr die pervertierten Prioritäten des deutschen Rechtsstaates: Aufgrund einer fadenscheinigen Anklage wird ein Mann am anderen Ende der Welt verhaftet, monatelang eingekerkert und dann in Abwesenheit verurteilt, mit der erpresserischen Erwartung, sich dem Diktum zu fügen. Die Tatsache, dass Janichs Aufenthaltsort den deutschen Behörden vor seiner Verhaftung bekannt war, bei ihm keinerlei Fluchtgefahr bestand und er auch hätte jederzeit für eine Vernehmung zur Verfügung gestanden hätte, spricht zudem für sich – und auch, dass man sich stattdessen für eine filmreife Inszenierung seiner Verhaftung durch die Behörden eines fernöstlichen Schwellenlandes entschied. Aber mit filmreifen Inszenierungen kennen sich die Sicherheitsbehörden in diesem Land ja aus; der Operetten-Putsch gegen die Rollator-Reichsrentner lässt grüßen! Es bleibt somit nun abzuwarten, ob Janich wenigstens weiterhin auf den Philippinen und damit in seiner Wahlheimat bleiben darf, wo er seit 2016 offiziell gemeldet ist und sich seither nicht das Geringste zuschulden kommen ließ.

Am Beispiel Oliver Janichs zeigt sich die deutsche Zwei-Klassen-Gesinnungsjustiz