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Der Bundestag will in Berlin nur eine Wahlwiederholung in überschaubarem Rahmen – trotz Wahlchaos bei der Berlin-Wahl, trotz der kompletten Wahlwiederholung zum Abgeordnetenhaus und Bezirkswahl, die vom Verfassungsgerichtshof angeordnet wurde. Dagegen legt TE Beschwerde in Karlsruhe ein.

Stattdessen ist die gesamte Wahl im Bundesland Berlin als ungültig anzuerkennen und vollständig zu wiederholen. Sie ist unzureichend vorbereitet und rechtswidrig durchgeführt worden und dabei wurden Vorschriften des Grundgesetzes, Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung verletzt.

Und es gibt noch einen weiteren Punkt, der bisher kaum angesprochen wurde: die zwielichtige Rolle der Briefwahl. Dass die Briefwahl ohne Angabe von besonderen Umständen für alle Bürger frei zugänglich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 nur unter der Auflage zugelassen, dass die Briefwahl nicht zum Regelfall werde. Bei der damals streitgegenständlichen Wahl – der EU-Wahl von 2009, bei der rund 18 Prozent per Briefwahl abstimmten – war dies laut Gericht „offenkundig nicht der Fall“. Bei der Berliner Bundestagswahl sieht das freilich anders aus. Der Anteil der Briefwähler lag bei rund 47 Prozent.

Die Briefwahl ist für Wahlbetrug so viel anfälliger als die Urnenwahl im Wahllokal, dass sie schon als solche zur Hypothek für jede demokratische Wahl wird. Daher wäre die Wahl schon allein deswegen zu wiederholen, weil mittlerweile jeder zweite Berliner per Brief abstimmt, statt in Präsenzwahl an der Urne – die einzige Wahlform, die das Grundgesetz kennt.

TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein