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In England verzeichnet man zunehmend Beschwerden gegen sogenannte “do not attempt resuscitation”-Entscheidungen, die seit Beginn der sogenannten Pandemie getroffen wurden: Offenbar entschied medizinisches Personal bei einigen Menschen eigenmächtig, jeden Versuch einer Wiederbelebung im medizinischen Notfall zu unterlassen. Pikant: Zu den Betroffenen zählen vor allem Senioren und Menschen mit Behinderung.
Offenkundig haben Ärzte während der sogenannten Pandemie pauschal beschlossen, vor allem Angehörige bestimmter Gruppen – etwa Bewohner von Seniorenheimen und Menschen mit Lernbehinderung – nicht zu reanimieren. Diesen Personen wird bei einem Notfall also jede Chance auf ein mögliches Weiterleben verwehrt, obwohl sie selbst und ihre Angehörigen sich gewünscht hätten, dass man versucht, sie zurück ins Leben zu holen. Die Care Quality Commission, eine Aufsichtsbehörde, sieht hier klare Menschenrechtsverletzungen.
Nachforschungen der CQC haben ergeben, dass einzelne Ärzte das Personal von Pflegeheimen sogar dazu aufforderten, für jeden Patienten mit Covid-19 einen “Nicht wiederbeleben”-Vermerk zu setzen. Andere Zeugen gaben gegenüber der Behörde an, dass in einigen Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Lernbehinderungen Reanimationen pauschal bei jedem Patienten zu unterlassen seien.
Es dürften kaum nur Mediziner in England sein, die sich zum Gott aufspielen und Entscheidungen darüber treffen, wer eine Chance auf Leben bekommt. Auch hierzulande gilt: Wer Angehörige in Pflegeeinrichtungen hat, sollte stets ein waches Auge auf sie, ihr Wohlbefinden und ihre Versorgung werfen. Es sind gemeinhin jene Patienten ohne Familie, deren Rechte als Erstes mit Füßen getreten werden.
Eugenik während “Pandemie”? Keine Reanimation für Senioren und Menschen mit Behinderung