Die hier vorliegenden Aktenbestandteile reichen für Janichs Verteidiger aus, um zu belegen, dass „der für den Angeklagten doch äußerst belastende und außergewöhnlich schwierige Umstand, einer Abschiebehaft auf den Philippinen zugeführt zu werden, hauptsächlich oder nahezu ausschließlich auf das Handeln deutscher Strafverfolgungsbehörden außerhalb ihrer Kompetenz zurückzuführen ist“. Ferner sei hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Angeklagte wegen der Haft gehindert gewesen sei, seine Rechte wahrzunehmen und auszuüben.
„Die deutschen Behörden haben letztlich wahrheitswidrig behauptet, dass Janich auf der Flucht sei und dass ein Passentziehungsverfahren laufen würde“, resümiert sein Anwalt Haintz gegenüber reitschuster.de, „ein solches gab es aber nie, das war auch bekannt, Janich war auch nicht auf der Flucht. Man hat mit Falschangaben erwirkt, dass er rechtswidrig in Haft genommen wurde, um ein Druckmittel zu haben, den Strafbefehl durchsetzen zu können. Der deutsche Haftbefehl hätte nicht gereicht, die philippinischen Behörden wurden getäuscht.“
Der Jurist geht noch weiter: „Wenn deutsche Behörden wahrheitswidrig ausländische Behörden dazu bewegen, deutsche Staatsbürger rechtswidrig zu verhaften, dann liegt der Verdacht nahe, dass ein politisches Exempel statuiert werden sollte.“
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