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Der Strafverteidiger Wilfried Schmitz hat bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der European Medicine Agancy (EMA) und inzwischen auch gegen Verteidigungsministerinnen Strafanzeigen erstattet, da sie die sogenannte „Impfung“ trotz nachweislicher gefährlicher und schwerer Nebenwirkungen propagiert oder gar erzwungen haben. Sie seien aufgrund ihrer vorsätzlichen Irreführung der Öffentlichkeit und vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen mitverantwortlich.

In einer E-Mail an die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) weist Rechtsanwalt W. Schmitz näher auf die strafrechtlichen Gründe hin:

„Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien ´nebenwirkungsfrei`, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke. Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz).

Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind.

Seine Aussage, die Covid-19-Injektionen seien auch ´hoch wirksam`, war – wie man längst nachweisen kann – selbstverständlich auch bewusst falsch. Aber bei der Lüge von der Nebenwirkungsfreiheit ist der Nachweis noch viel leichter.

Zu Ihrer Information übermittle ich Ihnen im Anhang meine Strafanzeige gegen Verantwortliche des PEI u.a.“ 1

Die MWGFD nimmt das in einem Artikel auf und schreibt:

„Wir danken Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz für dieses längst überfällige Vorgehen. Als erster Rechtsanwalt macht er nicht nur den Gesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch das PEI und die EMA für die grob fahrlässige Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen verantwortlich und erstattet Straf-Anzeige gegen diese Akteure wegen des Tatverdachts

der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB,
des Totschlags und Mords gem. § 212 und 211 StGB,
der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB,
der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB,
aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.

´Zu dieser Strafanzeige sehe ich mich gem. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB verpflichtet, da die Covid-19-´Impf`-Kampagne immer noch weiter vorangetrieben wird, so dass zuverlässig absehbar immer mehr Menschen bis hin zum Tod schwer an ihrer Gesundheit geschädigt werden`, heißt es in seiner Anklageschrift (Strafanzeige, hl).

MWGFD ist insofern sehr erfreut, über die wichtige Initiative des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz berichten zu können. Wer sich nach Prüfung dieses Sachverhalts bemüßigt fühlt Gleiches zu tun, hat die Möglichkeit über folgende Email-Adresse

ra.wschmitz@gmail.com

Strafanzeigen gegen Lauterbach & Co wegen Tatverdachts der fahrlässigen Tötung, des Totschlags und Mordes