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Mitte letzter Woche hat Der Status Unterlagen veröffentlich, die höchst zweifelhafte Machenschaften zwischen der Regierung und der Ärztekammer zeigen. Es geht dabei um Impfpropaganda, Disziplinarverfahren gegen dissidente Ärzte und den ungeheuren Einfluss der Politik auf die Ärzteschaft. Dem Bericht von Der Status zufolge sind mehrere Verfahren in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg anhängig, die nicht nur das Ende der Ärztekammer und des Ärzte-Gesetzes möglich erscheinen lassen, sondern vor allem eines sind: ein klarer Auftrag zu einer umfassenden gerichtlichen Aufarbeitung.
Die Liste der potenziellen Verfehlungen seitens der Regierung, der Behörden und der Ärzteschaft sind elends lang.
Da steht zum einen im Raum, dass die Regierung und die Ärztekammer diese Vereinbarung monatelang vor Veröffentlichung der “Studien” (Pressemitteilungen) der Hersteller geschlossen hat: was haben die handelnden Akteure zu diesem Zeitpunkt eigentlich über diese Wirkstoffe gewusst?
Hier sei daran erinnert, dass die Vereinbarung zwischen Regierung und Ärztekammer es letzterer ermöglichte – unter ausdrücklichem Verweis auf die Vernichtung der Existenzgrundlage niedergelassener Ärzte durch Entzug der Approbation bzw. Disziplinarverfahren –, die Behandlungsmöglichkeiten massiv einzuschränken.
Höchste Zeit also für eine umfassende juristische Aufarbeitung. Untersuchungsausschüsse sind das Mindeste, Strafverfahren in jedem Fall angemessen – denn neben den vielen Impftoten geht es ja auch um (vermutete) Hundertausende impfgeschädigte Personen, denen aller Voraussicht nach jegliche Möglichkeit der “informierten Zustimmung” durch die vorab erfolgte Vereinbarung genommen wurde.
Das bis zur “Pandemie” nachhaltigste Ergebnis war der sog. “Nürnberger Codex”. Hierzu liegt etwa von Abgeordnetem Hauser (FPÖ) eine parlamentarische Anfrage vor, die Justizministerin Alma Zadić allerdings im Zusammenhang mit der vorgesehenen Impfpflicht gegen oder wegen Covid gar nicht geltend machte.
Diese staatlich ausgewiesene Willkür – erzielt unter aktiver Mittäterschaft der Ärztekammer – ist eines Rechtsstaates unwürdig. Wenn die Republik Österreich – und ich habe ehrlich gesprochen keinen Zweifel, dass ähnliche Unterlagen in allen anderen europäischen Ländern existieren – weiterhin in annähernd der aktuellen Form existieren möchte, so muss zwingend eine juristische Aufarbeitung erfolgen.
Die letzten drei Jahre zeigen vor allem eine Sache überdeutlich: Wir haben den eklatanten Mangel an Integrität, Moral und Mitgefühl seitens der politischen Kaste, ihrer willigen Vollstrecker in den “Leit- und Qualitätsmedien” und ihrer Mittäter unter den medizinischen Fachleuten gesehen.
Dies ist kein “bedauerliches Versagen Einzelner”, dies ist ein “systemisches Problem”.
https://tkp.at/2023/03/13/corona-aufarbeitung-sondertribunale-und-drastische-strafen-sind-notwendig/