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Big Pharma, Corona, Demokratie, Impfung, Korruption, Menschenrechte, Nebenwirkungen, News, Politik
Wir sprechen hier vom größten Gesundheitsskandal und Staatsverbrechen welches es in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg gab, einem staatlich orchestrierten Verbrechen an der Bevölkerung mit unzähligen Beteiligten auf verschiedenen Ebenen. Während die Sachlage immer skandalöser in den Vordergrund drängt, hängt die Justiz mit ihrer Arbeit hinterher. Helfen wir ihr also etwas auf die Sprünge mit ein paar strafrechtlichen Überlegungen.
Der Gesundheitsminister bewirbt und propagiert seit Amtsantritt im Dezember 2021 die Massenverabreichung eines experimentellen Impfstoffs für die Bevölkerung, welcher auf einer neuartigen Technologie beruht (mRNA), auf deren Basis noch nie ein Medikament, geschweige denn ein Impfstoff zugelassen worden ist und deren Einsatz bei Tierversuchen zu Schäden bis zum Tod geführt hat. Der Minister setzt sich politisch und regulatorisch sogar für eine allgemeine Impfpflicht ein und lässt diese für Soldaten und Gesundheitspersonal einführen. Er führt selbst Inokulationen als Impfarzt durch, leugnet und verharmlost Nebenwirkungen, verhindert die Aufklärung von Impfschäden. Es kommt in der Folge zu millionenfach dokumentierten schweren Impfnebenwirkungen, bis hin zu Todesfällen.
Aus dem deutschen Strafgesetzbuch kommt hier u.a. eine Untersuchung von Mord und Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger Tötung (§ 222) in Betracht. Zusätzlich noch die Prüfung der Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229). Begangen im Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu. Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die Körperverletzung (Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde. Natürlich sei auch nicht die Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache Nötigung und Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische Verunglimpfung der Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die Veruntreuung von Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe, die jetzt auf Halde liegen. Wenn es für all das noch als Stein des Anstoßes eine Urkundenfälschung und einen Einstellungsbetrug (§ 263 StGB) wegen Falschangaben bei der Bewerbung um eine Professur braucht: zum Schaden des Landes wäre es nicht.
Doch sprechen wir über die Impfschäden und was Lauterbach wusste. In einem Prozess gäbe es hier ein weites Feld für Überlegungen. Was ging in Lauterbach vor? Nahm er Schäden von Menschen in Kauf, bis hin zum Tod, um seine Impfstoffe loszuwerden? War es ihm letztlich „egal“? Dann hätte er gar vorsätzlich gehandelt und man landet bei Mord, Totschlag und vorsätzlicher Körperverletzung. Bei den Mordmerkmalen kann man an Heimtücke denken, denn Lauterbach tat alles, um die Impfstoffe harmlos aussehen zu lassen.
Die Fahrlässigkeit hat er bereits selbst zugegeben, wenn er sagt, dass ihm die Nebenwirkungen die ganze Zeit über bekannt gewesen waren. Die Frage, die sich hier stellt: Wie früh wusste Lauterbach Bescheid? Oder ab wann hätte er Bescheid wissen können und müssen? Anzeichen gab es schließlich viele: Erhöhte Todesfälle nach der ersten Impfkampagne in Israel, die Aussagen von Virologen wie Luc Montagnier, wonach die Todeskurve der Impfkurve folgt, das öffentliche VAERS-Register in den USA, die „plötzlich und unerwartet“ Verstorbenen.
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