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Nach der Finanzkrise 2008 war man sich einig: Das Argument „too big to fail“ solle niemals mehr herangezogen werden dürfen. Durch die Übernahme der Credit Suisse ist die UBS zu einem Institut „too big to fail“ geworden. Ihre neue Bilanzsumme wird fast doppelt so groß sein wie die Schweizer Wirtschaftsleistung eines Jahres.
Das Scheitern der CS hatte noch vor Monaten niemand für möglich gehalten. Wenn man Anfang der Woche gefragt hätte, „wird es die Credit Suisse in fünf Tagen noch geben?“, wäre man ausgelacht worden. Die Kennzahlen zu Eigenmitteln und Liquidität waren ordentlich, die Aktie schien bei einem Kurs/Buchwert-Verhältnis von 0,2 ein Schnäppchen zu sein. Dass die Saudi National Bank erst im Herbst mit knapp zehn Prozent als größter Aktionär eingestiegen war, schien zusätzliche Sicherheit zu geben. „Ein Unfall allerdings ist es nicht“, kommentierte die Neue Zürcher Zeitung – und spielte damit auf zahlreiche Skandale und Schieflagen der letzten Jahre an. Die Selbstüberschätzung der CS bestand wohl darin, dass man glaubte, gerade auch im Investment Banking eine lukrative Nische gefunden zu haben. Das Risikomanagement versagte jedoch mehrfach, wie die Anhäufung von Milliardenverlusten zeigt.
Das Beispiel Credit Suisse zeigt, dass eine Bank, die ihr Vertrauen verspielt, im heutigen regulatorischen Umfeld immer noch too big to fail ist. Bei der CS beschleunigte sich der Prozess der Geldabhebungen und die Unwilligkeit anderer Banken, Routinegeschäfte abzuwickeln, zuletzt exponentiell. Und dann lässt er sich nicht mehr aufhalten. Es spielt dann auch keine Rolle mehr, ob das Eigenkapital drei oder fünf oder zehn Prozent beträgt. Und somit muss der Fall CS der Ausgangspunkt für eine völlig neue Bankenregulierung sein, weil es auch im EU-Raum und in den USA offensichtlich jederzeit einen vergleichbaren Fall geben kann.
Deshalb ist der Vorwurf wohl gerechtfertigt, dass man jahrelang falsch reguliert hat. Der Regulator konzentriert sich heute auf die Aktivseite der Bilanz und prüft, ob eine Bank die „richtigen Assets“ hat. Früher kontrollierte die Bundesbank die Passivseite. Wollte man das Geschäft ausweiten, musste man eine Kapitalerhöhung durchführen.
Und last but not least: Im guten alten Trennbankensystem der USA durften Geschäftsbanken Kapitalgesellschaften sein, hochrisikoreiche Investmentbanken mussten dagegen in der Form einer Personengesellschaft geführt werden, bei denen die geschäftsführenden Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für Fehlentscheide hafteten. Das wäre ein guter Anknüpfungspunkt.
Es gibt viel zu tun. So weitergehen kann es jedenfalls nicht.
Keine halben Sachen mehr? – Dem Fall Credit Suisse muss eine völlig neue Bankenregulierung folgen