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„Ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts kritisiert schwerwiegende Verstöße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in der Justiz der Corona-Jahre.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, pocht in seinem Vortrag am 18. September 2023 auf der 4. Konferenz der Denkfabrik R21 (1) auf die wesentlichen und tragischerweise in den Corona-Jahren vernachlässigten staatsrechtlichen Statuten unseres Rechtsstaats. Er hält eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung mit Blick auf eine mögliche Wiederholung vergleichbarer Situationen für unabdingbar. Damit meldet sich nach quälend langer Zeit ein Schwergewicht der deutschen Judikative zu Wort und vermag mittels der Dringlichkeit seiner Botschaft nicht nur all diejenigen zu trösten, die ihren Glauben an die Justiz noch nicht begraben wollen. Seine Worte mögen auch die Richterschaft daran erinnern, in allen bislang noch anhängigen Verfahren endlich saubere Verhältnismäßigkeitsprüfungen vorzunehmen, die nur auf der objektivierten Analyse der Gegebenheiten gründen kann, die seit 2020 bestanden haben. Nachzulesen sind diese seit März ebendieses Jahres in den epidemischen Bulletins (2) der Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten des Robert Koch-Instituts.“
https://www.manova.news/artikel/verfassungswidrige-rechtspraxis